Ab dem 1. Januar 2024 werden 1/3 der Weiterbildungsstunden (25 Std.) im Präsenzonlineunterricht als Weiterbildungsnachweis anerkannt. Unter Präsenzonlineunterricht wird die aktive Teilnahme an einer online Weiterbildung verstanden, nicht jedoch das Anschauen einer Aufzeichnung im Nachhinein.
50 Weiterbildungsstunden müssen im Präsenzunterricht vor Ort absolviert werden.
Supervisionen können zu 100% online absolviert und damit eingereicht werden.
Rechnungen und Anmeldebestätigungen von Weiterbildungen und Supervisionen werden nicht als Nachweise anerkannt. Die Anforderung an die Nachweise bleiben unverändert. Es werden Belege anerkannt, die von der durchführenden Organisation / Person mittels Unterschrift bestätigt sind. Die Nachweise müssen die absolvierte Anzahl Stunden enthalten und datiert sein.
Für aktive bso Mitglieder: Der beim bso eingereichte QE-Nachweis (alle drei Jahre fällig) kann als Weiter-, und Supervisionsnachweis bei der SGfB angerechnet werden. Damit der Nachweis von der SGfB anerkannt ist, ist die schriftliche Bestätigung des bso Qualitätsgesprächs erforderlich. Dieser Beleg ist zu versenden, wenn von der SGfB die E-Mail mit der Aufforderung die Weiterbildungsnachweise einzureichen eingegangen ist. Ist das der Fall, wird der Dreijahreszyklus der SGfB dem Zyklus des bso angeglichen.