Die höhere Fachprüfung HFP ist ein Bildungsangebot auf Tertiärstufe im schweizerischen Bildungssystem. Mit diesem Abschluss wirst du zu den Expert:innen unserer Berufswelt gehören und den geschützten Titel «Beraterin bzw. Berater im psychosozialen Bereich mit eidgenössichem Diplom» tragen. Auf dieser Seite findest du alle Informationen zur HFP.
Veranstaltungen
Informationen
Anmeldung
Zur HFP kannst du dich als SGfB-Mitglied oder via Sur Dossier anmelden. Der Vorteil einer Anmeldung als Aktivmitglied liegt darin, dass du von 2 (aus total 4) Prüfungsteilen dispensierst wirst.
Anmeldung online über folgenden Link (Portal offen ab 03. März 2025)
Link
Die Anmeldung ist vollständig (alle Angaben und Unterlagen hochladen –>siehe Punkt «Zulassung») und fristgerecht bis Sonntag 4. Mai 2025 vorzunehmen.
Ab 22. Mai werden Sie aufgefordert, Ihre schriftlichen Prüfungsteile (PT1 und PT2) bis am Montag, 30. Juni 2025 (Schliessung Portal) hochzuladen.
Nach Ablauf der Anmeldfrist wird die Prüfungskommission die Dossiers in Bezug auf die Erfüllung der Zulassungskriterien prüfen. Der Zulassungsentscheid wird per Mail zugestellt.
Spätestens vier Wochen vor der Prüfung wird das Aufgebot versandt. Dieses enthält Angaben über Ort und Zeitpunkt der Prüfung, über die zulässigen und mitzubringenden Hilfsmittel, sowie das Verzeichnis der möglichen Expertinnen und Experten und die Beurteilungskriterien der Prüfungsteile.
Prüfungswiederholungen (Repetentinnen, Repetenten)
Für Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Erstprüfung 2023 oder früher absolviert haben und nun Prüfungsteile wiederholen müssen, wird die Prüfung gemäss Prüfungsordnung 6.43 nach den gleichen Bedingungen wie für die erste Prüfung durchgeführt.
Dafür massgebend sind die Prüfungsordnung vom 13.12.2017 und die Wegleitung vom 10.05.2017 sowie die entsprechenden Einschätzungsbogen des Erstprüfungsjahres (siehe Prüfungsaufbau). Die Formulare Form 3.3 Aufzählung resp. Form 3.3 Reflexion können, müssen aber nicht verwendet werden, da sie sich auf die neue Wegleitung vom 14.11.2023 beziehen.
Kosten
Die Prüfungskosten von CHF 4’600.00 für 4 Prüfungsteile oder CHF 2’300.00 für 2 Prüfungsteile (exkl. CHF 800.00 Anmeldegebühr) gehen zu Lasten der Prüfungskandidat:innen. Die Gebühren für das Repetieren von Fächern finden Sie in der Wegleitung Pkt. 2.2.
Die Gebühren decken das Zulassungsverfahren, die Organisation der Prüfungen, sowie Ausstellung, Registrierung und Übergabe der Diplome.
Die Anmeldegebühr wird bei Abmeldung nicht zurückerstattet.
Allfällige Auslagen für Reise, Unterkunft und Verpflegung sind von den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten zu übernehmen.
Hinweis Subjektfinanzierung
- Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten (admin.ch)
Mehr Info`s - Kurse müssen im Jahr des Kursbeginns auf der Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) stehen:
Mehr Info`s - Absolvierende müssen die Kursgebühren direkt bezahlen (Vorfinanzierung)
- Die eidgenössische Prüfung muss absolviert werden
- Wohnsitz in der Schweiz
- Rückerstattung 50% der Kurskosten max. 10’500.– ; das entspricht Kurskosten von CHF 21’000.–
- max. 7 Jahre nach Ausbildungsbeginn
Diplomfeier
- Einladung erfolgt nach bestandener Prüfung.
Akteneinsichtsrecht / Rekursgespräche
- Bei einem allfälligen nicht bestehen der Prüfung besteht das Recht einer Akteneinsicht der nicht bestandenen Prüfungsteile.
- Die PK empfiehlt, ein solches Gespräch zur Standortbestimmung und Weiterentwicklung wahrzunehmen.
- Die Daten zur Akteneinsicht für das Prüfungsjahr 25 werden zu gegebener Zeit veröffentlicht