Die höhere Fachprüfung HFP ist ein Bildungsangebot auf Tertiärstufe im schweizerischen Bildungssystem. Mit diesem Abschluss wirst du zu den Expert:innen unserer Berufswelt gehören und den geschützten Titel «Beraterin bzw. Berater im psychosozialen Bereich mit eidgenössichem Diplom» tragen. Auf dieser Seite findest du alle Informationen zur HFP.

Veranstaltungen

Informationen

Anmeldung

Zur HFP kannst du dich als SGfB-Mitglied oder via Sur Dossier anmelden. Der Vorteil einer Anmeldung als Aktivmitglied liegt darin, dass du von 2 (aus total 4) Prüfungsteilen dispensierst wirst.

Einreichung Anmeldedossier
Die Anmeldung ist vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht bis
Freitag 3. Mai 2024 einzureichen. Der Abgabetermin für die schriftlichen Prüfungsteile (PT1 und PT2) ist der Freitag, 12. Juli 2024.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mittels vollständig ausgefüllten Formulars und unter Angabe bzw. Beilage von Informationen bzw. Dokumenten (siehe Punkt «Zulassung»).

Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Dossiereingangs berücksichtigt. Nach Ablauf der Anmeldefrist verschickt das Prüfungssekretariat die Bestätigung zur Prüfungszulassung. Spätestens vier Wochen vor der Prüfung wird das Aufgebot versandt. Dieses enthält Angaben über Ort und Zeitpunkt der Prüfung, über die zulässigen und mitzubringenden Hilfsmittel sowie das Verzeichnis der möglichen Expertinnen und Experten und die Beurteilungskriterien der Prüfungsteile.

Prüfungswiederholungen (Repetentinnen, Repetenten)

Für Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Erstprüfung 2023 oder früher absolviert haben und nun Prüfungsteile wiederholen müssen wird die Prüfung gemäss Prüfungsordnung 6.43 nach den gleichen Bedingungen wie für die erste Prüfung durchgeführt.

Dafür massgebend sind die Prüfungsordnung vom 13.12.2017 und die Wegleitung vom 10.05.2017 sowie die entsprechenden Einschätzungsbogen des Erstprüfungsjahres (siehe Prüfungsaufbau). Die Formulare Form 3.3 Aufzählung resp. Form 3.3 Reflexion können, müssen aber nicht verwendet werden, da sie sich auf die neue Wegleitung vom 14.11.2023 beziehen.

Kosten

Die Prüfungskosten von CHF 4’600.00 für 4 Prüfungsteile oder CHF 2’300.00 für 2 Prüfungsteile (exkl. CHF 800.00 Anmeldegebühr) gehen zu Lasten der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten. Repetent:innen siehe Wegleitung 2.2

Sie decken die Kosten für die Organisation der Prüfungen, die Anmeldung, das Material sowie die Ausstellung, Registrierung und Übergabe der Diplome.

Die Anmeldegebühr wird bei Abmeldung nicht zurückerstattet.

Allfällige Auslagen für Reise, Unterkunft und Verpflegung sind von den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten zu übernehmen.

Hinweis Subjektfinanzierung

  • Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten (admin.ch) 
    Mehr Info`s
  • Kurse müssen im Jahr des Kursbeginns auf der Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) stehen:
    Mehr Info`s
  • Absolvierende müssen die Kursgebühren direkt bezahlen (Vorfinanzierung)
  • Die eidgenössische Prüfung muss absolviert werden
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Rückerstattung 50% der Kurskosten max. 10’500.– ; das entspricht Kurskosten von CHF 21’000.–
  • max. 7 Jahre nach Ausbildungsbeginn

Diplomfeier

  • Einladung erfolgt nach bestandener Prüfung.

Akteneinsichtsrecht / Rekursgespräche

  • Bei einem allfälligen nicht bestehen der Prüfung besteht das Recht einer Akteneinsicht der nicht bestandenen Prüfungsteile.
  • Die PK empfiehlt, ein solches Gespräch zur Standortbestimmung und Weiterentwicklung wahrzunehmen.
  • Für das Prüfungsjahr 24 können Termine formlos über das Sekretariat wie folgt gebucht werden:
    • 15. Oktober 2024 von 08:00-12:00 Uhr, online oder vor Ort
      Fadackerstrasse 19a, 8956 Killwangen
    • 16. Oktober 2024 von 08:00-12:00 Uhr, online oder vor Ort
      Schaffhauserstrase 135, 8302 Kloten