Zulassungsprozess:


Der Zulassungsprozess erfolgt in zwei Schritten. 

1. Formelle Prüfung der Unterlagen:

Das Prüfungssekretariat prüft das Eingangsdatum des Dossiers und die Anmeldegebühren. Die inhaltliche Vollständigkeit obliegt der Kandidatin oder dem Kandidaten. 

2. Inhaltliche Prüfung der Unterlagen:

Diese Prüfung findet durch die Prüfungskommission statt. Dieses Gremium entscheidet über die definitive Zulassung zur Prüfung. Dies geschieht ca. 3 Monate vor der mündlichen Prüfung.

Folgende Kriterien müssen für die Zulassung zur Prüfung gemäss Prüfungsordnung (PO) erfüllt werden:

Abschluss auf Tertiärstufe

(PO 3.31a)

Für die Anmeldung zur HFP ist ein Abschluss mindestens auf Tertiärstufe erforderlich. Der Anmeldung sind Kopien der Abschlüsse beizulegen.

Ohne Tertiärabschluss sind gemäss PO 3.31 acht Jahre Berufserfahrung mit Beratungsfunktion im psychosozialen Kontext nachzuweisen.

Mindestens sechs- bzw. achtjährige Berufserfahrung

(PO 3.31b)

Die sechs- bzw. achtjährige Berufserfahrung mit Beratungsfunktion im psychosozialen Kontext ist mittels Bestätigungen nachzuweisen (in der Regel durch die Arbeitgebenden, Selbständigkeitsnachweis, Sozialzeitausweis oder durch Supervisorinnen und Supervisoren).

Beratungsfunktion im psychosozialen Kontext ist bewusst offengehalten und meint: Berufliche Tätigkeiten mit wesentlichen Anteilen an sozialen Interaktionen (z.B. beratende, ausbildende, erziehende, führende Tätigkeiten).

Nachweis der Beratungspraxis im psychosozialen Bereich

(PO 3.31c)

Gemeint ist die Praxis in der Beratung von:

  •  Einzelpersonen
  • Paaren
  • Familien
  • Gruppen

Nachzuweisen sind:

  • Mindestens 20 Beratungsprozesse mit insgesamt mindestens 100 Sitzungen, davon 5 Beratungsprozesse mit je mindestens 5 Terminen.
  • 3 Beratungsprozesse sind als Falldarstellung auf je max. 2 A4 Seiten pro Prozess zu beschreiben. Geprüft werden: Fallbeschreibung, Prozess- und Beziehungsgestaltung, (Hypothesen inkl. Begründungen, Interventionen, inkl. Begründungen) und Reflexion.

Der Begriff «Beratungsprozess» bezeichnet den Gesamtprozess einer Beratung, beginnend mit dem Erstkontakt und endend mit dem Abschluss der Beratung. Das heisst, er umfasst mind. 3 Beratungssitzungen.

Der Nachweis besteht aus einer anonymisierten Auflistung der durchgeführten Beratungssitzungen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Kandidatinnen und Kandidaten die Richtigkeit der Angaben.

Nachweis der klientenbezogenen Supervision

(PO 3.31d)

  • Aktivmitgliedschaft SGfB mindestens 40 Stunden
    −  30 Stunden können aus dem Ausbildungskontext (in Präsenz und / oder Online) übernommen werden
    −  10 Stunden sind nach der SGfB Aktivmitgliedschaftsaufnahme in Präsenz zu erbringen
  • Sur Dossier mindestens 40 Stunden
    −  30 Stunden können aus dem Ausbildungskontext übernommen werden
    −  10 Stunden sind nach dem letzten Diplomabschluss in Präsenz zu erbringen

Die Stundenangaben beziehen sich auf Einzelstunden (à 60 Minuten).

Für Gruppensupervision gelten 3 Stunden als 1 Stunde Einzelsupervision. Bestätigung durch die entsprechend ausgebildete Fachperson.

Nachweis der Selbsterfahrung als Klientin oder Klient

(PO 3.31e)

40 Stunden Selbsterfahrung im Einzelsetting
Der Nachweis (Gültigkeit ohne zeitliche Einschränkung) erfolgt mittels schriftlicher

Bestätigung durch die jeweilige Fachperson.

Nachweis Intervisionsgruppe

(PO 3.31f)

Während mindestens zwei Jahren an mindestens acht Sitzungen einer Intervisionsgruppe

Bestätigung durch die Teilnehmenden. (PO 3.31f)

Nachweis der beratungskompetenzbezogenen Supervision

(PO 3.31g)

Die beratungskompetenzbezogene Supervision ist wie folgt zu erbringen:

  • Nach Aufnahme der SGfB-Aktivmitgliedschaft oder
  • Sur Dossier nach dem letzten Diplomabschluss

Folgende Nachweise sind erforderlich:

  • Mindestens 20 Stunden
    − Davon mindestens 10 Stunden im Einzelsetting

Bestätigung durch eine Fachperson mit HFP-Diplom in Psychosozialer Beratung, einer dipl. Supervisorin oder einem dipl. Supervisor oder einer Fachperson mit äquivalenter Ausbildung.

Die Stundenangaben beziehen sich auf Einzelstunden (à 60 Minuten). Für Gruppensupervision gelten 3 Stunden als 1 Stunde Einzelsupervision.

Die Nachweise sind gemäss Anmeldeformular zu belegen.
Es empfiehlt sich gelistete Personen aus der Liste des SBFI / SGfB zu berücksichtigen.

Bitte „Formular 3.3 Aufzählung“ unter Rubrik „Anmeldung, Daten, Kosten, Formular“ benutzen.