Die SGfB vereinigt vier Mitgliedschaften: Kollektivmitglieder, Aktivmitglieder, Mitglieder in Ausbildung und Passivmitglieder.


Als Kollektivmitglieder werden Organisationen aufgenommen, Ausbildungsinstitute und Verbände, welche eine Beratungsausbildung anbieten, die den Qualitätskriterien und dem Aufnahmereglement der SGfB entsprechen. Sie werden an der Generalversammlung durch Delegierte vertreten und haben doppeltes Stimm- und Wahlrecht.

Aktivmitglieder sind diplomierte Beraterinnen und Berater, welche das Diplom bei einem Kollektivmitglied erworben haben. Die Aktivmitglieder erhalten mit der Mitgliedschaft die Berechtigung, den geschützten Fachtitel „Beraterin SGfB“ oder „Berater SGfB“, bzw. „Counsellor SGfB“ zu führen. Der Fachtitel der SGfB ist ein zusätzlicher Qualitätsnachweis zum Diplom der Beratungsausbildung. Er beweist eine solide, anerkannte Ausbildung, die fortlaufende Weiterbildung und eine ethisch fundierte Berufspraxis. 
Die Aktivmitglieder tragen die Gründungsziele der SGfB in die Öffentlichkeit und unterstützen dadurch die Gesellschaft in ihren Aufgaben. Sie sind an der jährlichen Generalversammlung mit Stimm- und Wahlrecht teilnahmeberechtigt.

Mitglieder in Ausbildung absolvieren eine von der SGfB anerkannte Beratungsausbildung. Sie sind an der Generalversammlung mit einem Stimm- und Wahlrecht teilnahmeberechtigt.

Passivmitglieder  sind ehemalige Kollektiv- oder Aktivmitglieder sowie juristische und natürliche Personen, die das Anliegen der SGfB unterstützen. Sie sind an der Generalversammlung mit einem Stimm- und Wahlrecht teilnahmeberechtigt. Die Berufshaftpflichtversicherung zu begünstigten Konditionen abzuschliessen, ist den Aktivmitgliedern vorbehalten.

Beiträge
Der Mitgliederbeitrag wird jährlich erhoben. Die Jahresgebühr beträgt für Kollektivmitglieder CHF 1’250.00 und ist zahlbar bis Ende Februar des Folgejahres. Aktivmitglieder bezahlen CHF 210.00 pro Jahr, Mitglieder in Ausbildung und Passivmitglieder bezahlen CHF 100.00 pro Jahr.

Die Antragsgebühr für das Aufnahmeverfahren mit Qualitätsprüfung beträgt für Kollektivmitglieder CHF 800.00, für Aktivmitglieder CHF 300.00 und für Aktivmitglieder sur Dossier CHF 800.00 (bzw. CHF 1’000.00 bei ausländischen Diplomen aufgrund des administrativen Mehraufwands). Mitglieder in Ausbildung zahlen keine Antrags/Bearbeitungsgebühr. Erst beim Übertritt zum Aktivmitglied wird eine Gebühr von CHF 250.- erhoben.

Kündigung Mitgliedschaft
Eine allfällige Kündigung der Aktivmitgliedschaft, Passivmitgliedschaft oder Mitgliedschaft für Mitglieder in Ausbildung muss bis spätestens am 30.11 des Vorjahres erfolgen, ansonsten wird die Mitgliedschaft automatisch verlängert.

Ja, ich will schon bald Teil der SGfB sein.